Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben
Lindenstr. 2
88250 Weingarten

Erklärung für das Kalenderjahr 2024 (Negativerklärung)
gemäß § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
| Name des Erlaubnisinhabers
| Thomas Schütze | |
|---|---|
| Gesetzl. Vertreter bei juristischen Personen | |
| Straße, Hausnummer | |
| Sportpark 5 | |
| PLZ. Ort | |
| 88045 Friedrichshafen | |
| Telefon/E-Mail für Rückfragen | |
| 07541-24342 | [email protected] |
Hiermit erkläre ich rechtsverbindlich, dass im oben genannten Kalenderjahr keinerlei Geschäfte im Sinne des § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) ausgeübt wurden und sich somit keine Verpflichtungen gemäß §§ 2 bis 14 der Makler- und Bauträgerverordnung ergeben haben.
Mir ist bekannt, dass diese Erklärung nicht ausreicht, wenn im Prüfungszeitraum auch nur ein Vorgang nach § 34c Abs. 1 S. I Nr. 3 GewO angefallen ist, sondern dass dann eine Pflichtprüfung gem. § 16 MaBV durchgeführt werden muss.
Ferner ist mir bewusst, dass die Abgabe einer nicht wahrheitsgemäßen Erklärung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden oder zum Widerruf der Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung führen kann.
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